Rechtsstand ab 1. September 2026:
Ältere Aussagen auf dieser Seite, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen. Aktuelle Rechtslage und Vergleich >>>
Event Einreichung
Danke für die erfolgreiche Einreichung Ihres Events.
Ich akzeptiere, dass auf dieser Webseite Analysesoftware und Cookies verwendet werden, um Informationen über Ihren Besuch zu speichern. Für weiterführende Information über Cookies und wie wir sie verwenden klicken Sie hier. Close