Drohnen Versicherung in Österreich

In Österreich gelten für private und gewerbliche Drohnen Betreiber spezifische gesetzliche Verpflichtungen. Diese umfassen neben der verpflichtenden Drohnen Registrierung bei der Austro Control auch den Erwerb eines Drohnenführerscheins sowie den Abschluss einer geeigneten Drohnenversicherung. Insbesondere bei der Wahl der Drohnen Haftpflichtversicherung muss darauf geachtet werden, dass diese den Vorgaben des österreichischen Luftfahrtgesetzes entspricht.

Drohnen als Luftfahrzeuge versichern

Drohnen, die laut EU Drohnenverordnung als UAS eingestuft werden, sind rechtlich gesehen unbemannte Luftfahrzeuge (Unmanned Aircraft Systems). Betreiber müssen gegenüber der Luftfahrtbehörde bestätigen, dass sie mit „allen anwendbaren nationalen und unionsrechtlichen Vorschriften betreffend den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge vertraut“ sind, einschließlich Themen wie „den erforderlichen Kompetenznachweisen (…) Schutz der Privatsphäre, Datenschutz, Haftung und Versicherung“. Dieser Hinweis wird auch in der amtlichen „Registrierung als Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge“ vermerkt. Die Verantwortung für die Einhaltung der Vorgaben liegt vollständig beim Betreiber, der sich eigenständig über Themen wie Registrierung, Versicherung und Drohnen Führerschein informieren muss.

Luftrechtsexperte RA Joachim J. Janezic zur Drohnen Versicherung in Österreich

Drohnen Betreiber: Pflicht zur Registrierung bei der Austro Control

Mit der EU-Drohnenverordnung, die seit 2021 gilt, besteht in Österreich eine Registrierungspflicht für Drohnenbetreiber. Diese betrifft alle Betreiber von Drohnen, die über 250 Gramm wiegen, sowie von UAS unter 250 Gramm, wenn diese mit einer Kamera ausgestattet sind. Drohnen, die gemäß EU-Spielzeugrichtlinie klassifiziert sind, sind von der Registrierung ausgenommen, wobei Hersteller selten eine solche Einstufung vornehmen, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Sobald also auf einer Drohne eine Kamera verbaut ist, ist die Registrierung verpflichtend.

Die Anmeldung erfolgt über das Online-Portal der österreichischen Luftfahrtbehörde (Austro Control). Wichtig: Registriert wird nicht die Drohne selbst, sondern der Betreiber. Voraussetzung für die Registrierung ist der Abschluss einer Drohnenversicherung, deren Polizzennummer im Zuge des Anmeldeprozesses anzugeben ist.

Luftfahrtgesetz: Voraussetzungen für die Drohnen Versicherung in Österreich

Gemäß den Vorgaben des Luftfahrtgesetzes (LFG) muss eine Drohnenversicherung in Österreich folgende Kriterien erfüllen:

  • Abschluss als Luftfahrt-Haftpflichtversicherung mit Gefährdungshaftung.
  • Eine Mindestdeckungssumme von 750.000 Sonderziehungsrechten pro Drohne.
  • Versicherung muss spezifische Gerätedaten wie Modell, Gewicht und Seriennummer der Drohne enthalten.
  • Versicherungsnehmer und Drohnen Betreiber müssen identisch sein.
  • Deshalb gehen keine Sammelpolizzen von Modellflug-Clubs.
  • Auch sind rein personenbezogene Drohnen Versicherungen nicht ausreichend.
Wirtschaftskammer Österreich – WKO: Drohnen Versicherung mit Seriennummer und SZR
Quelle: WKO: Drohnen Versicherung, Registrierung und Führerschein – Fehler vermeiden

Warum eine gerätebezogene Versicherung für Drohnen Pflicht ist

Laut mehreren Rechtsgutachten, darunter jenem von RA Joachim J. Janezic, besteht die Pflicht zur gerätebezogenen Versicherung auch für Drohnen. Janezic, Vorstand des Instituts für Österreichisches und Internationales Luftfahrtrecht, zieht folgendes Fazit:

„Die Versicherungspflicht erstreckt sich ausweislich des Wortlautes des § 24j LFG (aber auch in systematischer Betrachtung) auf das UAS, ist daher gerätebezogen.”

Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) unterstreicht diese Rechtslage für Drohnen Versicherungen in Österreich ebenfalls:

„Eine gesetzeskonforme Drohnenversicherung muss die spezifischen Gerätedaten der Drohne – Modell, Seriennummer, Gewicht etc. – inkludieren. Für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (UAS) ist eine gerätebezogene Drohnen-Haftpflichtversicherung gesetzliche Pflicht.”

Ein weiterer Hinweis des KFV zur Drohnen Haftpflichtversicherung lautet:

„Nein, die reguläre Haushaltsversicherung reicht (…) für Drohnen nicht aus.”

Problematik personenbezogener Versicherungen für Drohnen Betreiber

Einige Anbieter bieten nach wie vor personenbezogene Versicherungen für Drohnen Betreiber an, die keine spezifischen Gerätedaten enthalten. Solche pauschalen Versicherungen für alle UAS eines Drohnen Betreibers entsprechen jedoch nicht den gesetzlichen Anforderungen. Ein Gutachten der Weinrauch Rechtsanwälte GmbH stellt klar:

„Pauschalabdeckungen für Versicherungsnehmer mit Sitz in Österreich (…) ohne konkrete Erfassung der Gerätedaten des jeweiligen UAS und ohne konkrete Zuordnung des UAS zur bzw. in der Versicherungspolizze, [entsprechen] nicht der gesetzlichen Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung.”

Auch das KFV bekräftigt die Unzulässigkeit von personenbezogenen Versicherungen für Drohnen Betreiber in Österreich:

„Eine ausschließlich personenbezogene Versicherung von Drohnenpilot*in oder Betreiber*in ohne Nennung spezifischer Gerätedaten der genutzten Drohne entspricht nicht den rechtlichen Anforderungen!”

Drohnen Versicherung: Unzulässigkeit von Sammelpolizzen in Österreich

Diverse Modellflug-Clubs, vor allem aus dem Ausland, bieten gerne Sammel-Versicherungen für Drohnen an. Derartige Sammelpolizzen sollen dann alle Vereinsmitglieder – ohne Erfassung jedweder Drohnen Gerätedaten (!) – pauschal abdecken. Rechtsexperten wie RA Joachim J. Janezic lehnen derartige Praktiken jedoch strikt ab, da sie gegen das Pflichtversicherungswesen verstoßen. RA Janezic spricht sogar von einer versicherungsaufsichtsrechtlichen Bombe. Schließlich ist das Pflichtversicherungsregime für Drohnen mit jenem im Kfz-Bereich vergleichbar. Dabei würde wohl niemand alle seine Fahrzeuge pauschal über eine Sammelpolizze eines Vereins versichern.

Hier mehr Informationen, warum man eine Drohne nicht im Modellflug-Club versichern kann.

Eigenverantwortung der Drohnen Betreiber bei Austro Control Registrierung

Die Austro Control überprüft die Inhalte der angegebenen Polizzennummern. Denn die Betreiber haften selbst für unzureichende Drohnen Versicherungen. Das Luftfahrtgesetz § 24j besagt:

„Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass jedes von ihm betriebene unbemannte Luftfahrzeug ordnungsgemäß versichert ist.”

Notiz am Rande: Falsche oder fehlerhafte Drohnen Versicherungen können im Schadensfall existenzbedrohende Folgen haben. Nicht nur für den Geschädigten, sondern auch für den Drohnen Betreiber!

Drohnenführerschein: Einfache Anforderungen und kostenlos

Abseits von Drohnen Versicherung und Registrierung besteht für die allermeisten Drohnenpiloten noch folgende Verpflichtung: Wer eine Drohne selbst steuert, benötigt für die meisten Modelle einen Drohnenführerschein. Dieser kann kostenlos bei der Austro Control online absolviert werden. Die Prüfung umfasst Multiple-Choice-Fragen, die auch für Einsteiger gut machbar sind. Die Führerscheinpflicht greift für Drohnen ab 250 Gramm Abflugmasse (MTOM). Für leichtere Drohnen unter 250 Gramm wird der Drohnenführerschein zwar nicht gesetzlich verlangt, aber aufgrund der Betriebsnähe zu Menschen dennoch empfohlen. Wer sich vorbereiten möchte findet hier eine Auswahl von Drohnenführerschein Prüfungsfragen zum Üben.

Zusätzliche Informationen in Sachen Drohnen Versicherung

Weitere Informationen zur Drohnenversicherung zum besten Preis für Österreich.

Hier der Link zum Onlineantrag für die Drohnen Haftpflichtversicherung Österreich >
Hier der Link zum Onlineantrag für die Haftpflichtversicherung für Mini-Drohnen >

Und hier gibt es alle bisherigen Gutachten zur Drohnenversicherung für Österreich.

Piloten von FPV Drohnen finden hier noch Infos zur FPV Drohnen Versicherung für Österreich

Weitere Informationen und praktische Checklisten zur Drohnen Versicherung findest Du bei unseren Checklisten zum Drohnen Fliegen.

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