Wiener Städtische Drohnenversicherung FAQ

Aktualisiert am 21.04.2026

Die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group zur gesetzlich verpflichtenden Drohnenversicherung für Österreich:

„Aus gesetzlichen Gründen ist in Österreich eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für bestimmte Drohnen verpflichtend. Die Versicherungspolizze muss auch spezifische Gerätedaten Ihres unbemannten Luftfahrzeugs wie z.B. Hersteller, Modellbezeichnung, Seriennummer, … enthalten.“

Zitat Quelle: FAQ Droh­nen­ver­si­che­rung – Warum brauche ich eine Ver­si­che­rung für meine Drohne?, www.wienerstaedtische.at

WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group: Die Versicherungspolizze der Drohnenversicherung muss in Österreich Hersteller, Modellbezeichnung und Seriennummer enthalten.

Bildquelle: https://www.wienerstaedtische.at/service/faq-online/faq-drohnenversicherung.html

Drohnenversicherung gemäß österreichischem Luftfahrtgesetz: Wiener Städtische erfasst die Seriennummer im Antrag!

Wie von der Austro Control vorgegeben geht die Drohnenversicherung der Wiener Städtischen mit dem österreichischen Luftfahrtgesetz (LFG) konform und erfasst die gerätespezifischen Daten der Drohne inklusive Seriennummer. Denn der Gesetzgeber stellt für registrierungspflichtige Drohnen Betreiber unter anderem klar:

  • § 24j Abs. 3 LFG: Bei der Registrierung müssen Drohnen Betreiber die Nummer ihrer Versicherungspolizze eingeben.
  • § 24j Abs. 3 LFG: Ausschließlich der verantwortliche Drohnen Betreiber ist dafür verantwortlich, dass jedes von ihm betriebene unbemannte Luftfahrzeug ordnungsgemäß versichert ist.
  • § 24j Abs. 4 LFG: Der Drohnen Betreiber oder der verantwortliche Pilot haben den Versicherungsnachweis und die Registrierungsbestätigung bei jedem Drohnen Betrieb mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen.

Schon aus diesen Gesetzestexten geht somit hervor:

  1. Drohnen Betreiber“ und „Drohnen Pilot“ (Fernpilot) sind zwei verschiedene Rollen.
  2. Diese verschiedenen Rollen können in einer Person zusammenfallen oder auch nicht.
  3. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Drohnen Betreiber auch eine juristische Person ist und der Fernpilot zwingend nur eine natürliche Person (Mindestalter 16 Jahre) sein kann.
  4. Es registriert sich formal nur der Drohnen Betreiber.
  5. Dabei muss der Drohnen Betreiber seine Polizzennummer angeben, für deren Abschluss nur er verantwortlich ist.
  6. Beim konkreten Drohnen Einsatz muss aber dann auch durch den Fernpiloten nachweisbar sein, welches konkrete UAS versichert ist.
  7. Sprich, am Versicherungsnachweis müssen die gerätespezifischen Daten der Drohne inklusive Seriennummer aufscheinen.
  8. Versichert die „Drohnenversicherung“ aber nur die Person des Betreibers, so gelingt diese gesetzliche Nachweispflicht nicht!
  9. Dazu passend auch die EU-Logik des Art. 14 VO (EU) 2019/947, der im Registrierungssystem ausdrücklich die „Nummer der Versicherungspolice für das UAS“ vorsieht.
Wiener Städtische Drohnen Versicherung: Antrag mit Hersteller, Modellbezeichnung und Seriennummer.

Screenshot aus dem Antrag zur Drohnenversicherung der Wiener Städtischen mit folgenden Pflichtfeldern:

  • Hersteller
  • Modellbezeichnung
  • Seriennummer
  • Gewicht

Quelle: https://www.wienerstaedtische.at/versicherungen/privatkunden/freizeit-reise/freizeit-hobbies/drohnenversicherung/online-antrag.html

Hier finden Interessierte die Tarife und Erfahrungen mit der Drohnenversicherung der Wiener Städtischen.

Wer diese Systematik zur gerätebezogene Versicherungspflicht für Drohnen im Detail nachlesen möchte, findet hier die Vertiefung: Muss eine Drohnenversicherung in Österreich gerätebezogen sein – oder reicht eine bloß personenbezogene Polizze?

Hier gibt’s eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Erklärung: Welche Polizzennummer bei der Drohnen-Registrierung zulässig ist.

Drohnen Betreiber, die die Abgrenzung zwischen Registrierung und Vertragsprüfung noch genauer verstehen möchten, finden hier eine Vertiefung: Warum die Betreiberregistrierung keine behördliche Bestätigung der Rechtskonformität ist.

Hier finden Interessierte die gesammelten Gutachten zur Drohnenversicherung für Österreich.

Ab hier folgen ältere Inhalte:

14. Juli 2021: Wir haben bezüglich der Wiener Städtischen Drohnenversicherung nochmal direkt bei der Versicherung in Wien telefonisch angefragt. Fazit des Gesprächs war, dass man nun doch Wiener Städtische Drohnen Haftpflichtversicherung „bis auf Widerruf“ weiterführen will. Doch wie lange die Städtische nun wirklich noch UAS in Österreich versichern will, kann auch dort niemand sagen. Man warte mal die Entwicklungen der nächsten Monate ab. Was auch immer nun kommen mag, wir informieren Euch zeitnah. Einstweilen findet Ihr hier den Drohnen Versicherung Vergleich Österreich >>>

Juni 2021: Knalleffekt in Österreichs Drohnen Branche. Die Wiener Städtische Drohnenversicherung wird eingestellt. FAQs zum Ende der Drohnen Haftpflichtversicherung der Wiener Städtischen und weitere informative Links für betroffene Kunden und Betreiber Unbemannter Luftfahrzeugsysteme (UAS) findest Du in diesem Beitrag.

Wiener Städtische Drohnenversicherung FAQ

Inhalt:

Österreicher brauchen Drohnenversicherungen aus Österreich

Wenn sich ein österreichischer Anbieter von Drohnenversicherungen aus dem Markt zurückzieht, dann ist das doppelt schade. Schade für bestehende Kunden der Wiener Städtischen Drohnenversicherung und schade für den Drohnen Versicherungsmarkt hierzulande insgesamt. Denn die EU Drohnenverordnung harmonisiert zwar den Betrieb von Drohnenflügen EU-weit, die Versicherungspflichten für Unbemannte Luftfahrzeugsysteme bleiben aber weiterhin national geregelt. Und diese Versicherungspflichten für Unmanned Aircraft Systems (UAS) variieren zwischen den einzelnen EU Staaten gehörig. Auch die Austro Control weist in diesem Zusammenhang explizit darauf hin, dass jede Drohne entsprechend den Anforderungen des Luftfahrtgesetzes versichertsein muss. Und gemeint ist hier das österreichische Luftfahrtgesetz (LFG Paragraph 24j), nach welchem konkret das unbemannte Luftfahrzeug“ ordnungsgemäß versichert sein muss – eben nicht der Pilot, nicht der Drohnen Betreiber (UAS Operator), sondern das Luftfahrzeug selbst. Deshalb sollte dieses unbedingt auch mit Modell, Seriennummer und Gewicht in der Polizze ausgewiesen sein. Da eben eher nur hierzulande niedergelassene Versicherungen sich mit dem österreichischen Luftfahrtgesetz entsprechend auskennen, brauchen Österreicher Drohnenversicherungen aus Österreich. Wer im Netz versehentlich eine „falsche“ Drohnenversicherung abschliesst, haftet bei Kontrollen oder im Schadensfall selbst dafür!

Hier mehr Infos zum Thema Drohnenversicherung Österreich.
Hier mehr zum Drohnen Gesetz Österreich.

Wiener Staedtische Drohnenversicherung FAQs

Hier findest Du Fragen und Antworten zum Ende der Drohnenversicherung bei der Wiener Städtischen:

Warum stellt die Wiener Städtische ihre Drohnenversicherung ein?

Die Wiener Städtische begründet ihren Rückzug aus den Drohnenversicherungen im Juni 2021 wie folgend: „Wir ziehen uns aus dem Luftfahrt-Segment zurück.“ Mehr Infos dazu auf drohnenversicherung.com.

Welche Tarife der Wiener Städtischen Drohnenversicherung sind betroffen?

Das Ende der Drohnenversicherung bei der Wiener Städtischen betrifft alle privaten und gewerblichen Drohnen Tarife! Mehr Infos dazu auf drohnenversicherung.com.

Wann werden die ersten Drohnenversicherungen der Wiener Städtischen storniert?

Laut Wiener Städtische werden bestehende Drohnenversicherungen „beginnend mit der Hauptfälligkeit Dezember 2021 nicht mehr verlängert“. Mehr dazu auf drohnenversicherung.com

Wass müssen Drohnen Kunden der Wiener Städtischen nun tun?

Kunden mit einer Drohnen Haftpflichtversicherung müssen nun auf eine andere Drohnen Haftpflichtversicherung wechseln. Auch diese sollte unbedingt wieder aus Österreich sein. Hier zusätzliche Infos zum Thema Drohnenversicherung Österreich.

Muss man den Austausch der Wiener Städtischen Drohnen Haftpflicht der Austro Control melden?

Ja, Drohnen Betreiber (UAS Operators) müssen einen Austausch ihrer Drohnen Haftpflichtversicherung der Österreichischen Luftfahrtbehörde (Austro Control ) unbedingt melden. Hier eine Anleitung zum Wechsel betreffend die Wiener Städtischen Drohnen Versicherung >>>

Welche Alternativen für die Wiener Städtischen Drohnenversicherung gibt es in Österreich?

Aufgrund des österreichischen Luftfahrtgesetzes sollten Österreicher immer Drohnenversicherungen aus Österreich abschliessen. Hier mehr Infos zum Thema Drohnenversicherung Österreich sowie zur R+V Drohnen Haftpflichtversicherung Österreich. Hier nochmal die Anleitung zum Austausch der Wiener Städtischen Drohnen Versicherung >>>

Wenn Du mehr zum Ende der Drohnenversicherung der Wiener Städtischen wissen willst, dann findest die hier einen generellen Beitrag zum Ende der Drohnenversicherung bei der Wiener Städtischen.
Und hier gib’s eine Anleitung für Kunden der Städtischen betreffend Alternativen und Ersatz der Wiener Städtischen Drohnen Versicherung.

Hier übrigens noch Infos zu den Themen Drohnen Registrierung Österreich, Drohnenführerschein und Drohnenführerschein Prüfungsfragen.
Drohnen Seminare und UAS Fortbildungen findest Du hier auf der Startseite unter drohnenkurs.com.

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