Drohnen Zulassung Österreich: Anleitung

Hier findest Du Informationen zur Drohnen Zulassung bzw. Drohnenbewilligung für Österreich.

Aktualisiert: NEUE DROHNEN REGISTRIERUNG ab 1.1.2021

Gut zu wissen!
Per 2021 gelten in Österreich neue Regelungen für UAS (Unmanned Aircraft Systems) gemäß der EU Drohnenverordnung. Unter den folgenden Links findest Du deshalb alle Infos zur neuen Drohnen Registrierung Österreich sowie zum neuen Drohnenführerschein für Drohnen ab 250 Gramm. Wer sich optimal vorbereiten möchte, findet hier schon mal potentielle Drohnenführerschein Prüfungsfragen.

Drohnen Zulassung Österreich: einfacher als man denkt!

Wer eine Drohnen Zulassung bei der österreichischen Luftfahrtbehörde beantragt, sollte alle nötigen Dokumente für die Austro Control von Beginn an korrekt einreichen. Wie man seinen Bewilligungsantrag für unbemannte Luftfahrzeuge (uLFZ) fehlerfrei stellt, zeigt die Anleitung zur Drohnen Bewilligung im Video hier:

1. Drohnenversicherung auf www.airandmore.at beantragen:Drohnen Zulassung: Österreich: Drohnen Versicherung Haftpflicht
>>> Haftpflicht Versicherung Multicopter und Flugdrohnen
Die für die Drohnen Zulassung benötigte Versicherungsbestätigung über 750.000 SZR erhalten sie noch am selben Tag via eMail.

2. Antrag auf eine Drohnen Genehmigung bei der Austro Control stellen:Austro Control Antrag Drohnen Zulassung Österreich
>>> Antrag Betriebsbewilligung für unbemannte Luftfahrzeuge
Die Versicherungsbestätigung von Schritt 1 muss dem Austro Control Antrag beigelegt werden.

Antrag Drohnen Zulassung Österreich: nützliche Tipps und Fehler die man vermeiden kann

  • Wer als Firma eine Drohnen Zulassung bei der Austro Control beantragt, muss immer auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer) mit angeben. Sonst kann es zu Verzögerungen kommen.
  • Es sollten immer gleich alle Steuerer der Drohne im Drohnen Genehmigungsantrag genannt werden. Nachmeldungen erfordern zusätzliche Bearbeitungskosten. Sollte der Platz am Drohnen Bewilligungsantrag knapp werden, kann man weitere Piloten auch auf einem unterfertigten extra Blatt angeben. Bitte immer auch alle Ausweise der Piloten als Kopie anhängen.
  • Für Quadrocopter gibt’s maximal eine Drohnen Zulassung in den Kategorien A, I und II. Man darf mit ihnen also höchstens in unbesiedeltem Gebiet starten. Eine Übersicht über Drohnen Einsatzgebiete ist auf www.airandmore.at zu finden.
  • Die Austro Control braucht Fotos von allen Seiten. Die Seriennummer der Drohne sollte auf den Fotos sichtbar sein. Bei der DJI Mavic kann man die Seriennummer im Akkufach finden.
  • Die Gerätebeschreibung der Drohne gibt’s zur Not auch auf der entsprechenden Herstellerseite zum Download. Die von der Austro Control geforderten Betriebsgrenzen sind meist Teil der Gerätebeschreibung.
  • Bei handelsüblichen Quadrocoptern entfällt der “Lärmmessbericht”, da unter 5 Kilo Startmasse und da elektrisch betrieben.
  • Die Versicherungsbestätigung für die Drohnen Genehmigung muss 750.000 Sonderziehungsrechte (kurz “SZR”) beinhalten. Die Versicherung sollte man deshalb immer schon vor der Drohnenbewilligung beantragen.
  • Person, Firma und Adresse im Versicherungsantrag sollten mit den Daten im ACG Antrag übereinstimmen! Ansonsten kommt es wieder zu Verzögerungen.
  • Den Austro Control Bewilligungsantrag, Beilagen, Bilder und die Bestätigung der Versicherung bitte per eMail an ulfz@austrocontrol.at schicken. Die Austro Control bevorzugt eingescannte Dokumente.

Tipp: Wer sein fliegerisches Können oder rechtliches Wissen im Drohnen Bereich weiter ausbauen möchte, der findet hier die nächsten Drohnen Kurse in Österreich … 

Bei Fragen kann man sich gerne an das AIR&MORE Team wenden:
+43 699 15918600, +43 699 10200635
info@airandmore.at
www.airandmore.at

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